Betriebsunterbrechungsversicherung

Als Unternehmer wissen Sie: Eine kleine Ursache kann schwere Folgen haben. Im schlimmsten Fall steht Ihr Betrieb still.

Für Sie gilt: Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden können erhebliche Folgen für Ihren Betrieb haben. Im schlimmsten Fall müssen Sie nicht nur Renovierung oder Wiederaufbau organisieren, sondern überdies Verluste durch die Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebes stemmen. Die Einnahmen brechen weg, aber Löhne, Gehälter, Steuern und Rechnungen werden trotzdem fällig. Manch einer Firma bricht diese Situation das Genick. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Unsere Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:

Ersatz von entgangenem Betriebsgewinn
– Ersatz fortlaufender Kosten wie Gehälter und Löhne
– Ersatz von Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten
– Versicherungsprämie kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden

Basisinformationen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Was kann alles passieren?

Dass ein gewaltiger Frühjahrssturm das Hallendach abgehoben und zerstört hatte, war schon ein schwerer Schlag. Die Statik war gefährdet und es bestand Einsturzgefahr. Zum Glück hatte der Maschinenbaubetrieb eine Betriebsgebäudeversicherung sowie eine Inhaltsversicherung abgeschlossen. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der Geschäftsbetrieb liegt bis auf weiteres lahm, während Löhne und Gehälter sowie Fixkosten und Steuervorauszahlungen trotzdem gezahlt werden müssen. Schadenhöhe: noch unbekannt

Das Weihnachtsgeschäft stand bereits vor der Tür, als Unbekannte am Samstagabend in eine Parfümerie eindrangen. Die Kasse war leer und so ließen sie nur einige teure Duftwasser und Cremes mitgehen. Damit war ihr Eifer aber noch nicht gestillt. Sie besprühten Wände und Einrichtung und stürzten Regale sowie Verkaufsdisplays um. Den schlimmsten Schaden jedoch richtete ein geöffneter Wasserhahn an, der das Ladengeschäft bis zum Montagmorgen regelrecht flutete. Damit war das Weihnachtsgeschäft passé und der Betrieb musste in den umsatzstärksten Wochen des Jahres vorübergehend schließen. Schadenhöhe (nur Umsatzausfall): 20.000 Euro

Bei einem Automobil-Hersteller ereignete sich ein Brand in der Lackierwerkstatt, die für mehrere Tage geschlossen werden musste. Dadurch wurde der Produktionsablauf im vorgelagerten Karosseriebau ebenso empfindlich gestört wie in der Endmontage. Unter dem Strich führte dies zum Verlust einer ganzen Wochenproduktion. Der Produktionsausfall kann nur durch teure Überstunden kompensiert werden. Mehrkosten für Überstunden: ca. 80.000 Euro

Wer braucht diese Versicherung?

Produzierende Unternehmen, Handels- und Handwerksbetriebe, aber auch Freiberufler sollten auf Versicherungsschutz bei Betriebsunterbrechung nicht verzichten.

Was ist versichert?

Versichert werden können Gewinnminderung und -ausfall nicht erwirtschafteter Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter sowie gegebenenfalls Kosten für Ausweichflächen.

Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?

Der Versicherungsschutz sollte sich an den besonderen Belangen des Unternehmens orientieren. Grundsätzlich können alle in der Sachversicherung versicherbaren Gefahren auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden.

Dies sind beispielsweise Schäden durch Betriebsunterbrechungen aufgrund von

Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub
Inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung sowie mutwilliger Beschädigung
Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet z. B. nicht bei Schäden durch Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie oder radioaktive Strahlung. Je nach gewähltem Tarif können Schäden durch Überspannung, Strom- und Energieausfall, Temperaturextreme, Rückstau sowie Sengschäden mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Es gibt drei Arten von Betriebsunterbrechungsversicherungen, die sich an der Unternehmensgröße orientieren:

  1. die „Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)“ für Ladengeschäfte und kleinere Handwerksbetriebe
    Hier wird die Versicherungssumme an der Summe für die Inhaltsversicherung ausgerichtet (ggf. zuzüglich Elektronikversicherung).
  2. die „Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)“ für den gewerblichen Mittelstand sowie
  3. die „Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU)“, die für alle größeren Betriebe infrage kommt

Bei der MBU und der GBU können höhere Versicherungssummen abgeschlossen werden als bei der KBU. Hier berücksichtigt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch Mehrkosten für Schichtarbeit oder Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Für die Ermittlung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters herangezogen werden.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Die Versicherung übernimmt den aufgrund der versicherten Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten in der Regel für bis zu zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens. Im Einzelfall ist die Vereinbarung einer längeren Haftzeit möglich.

Unser Tipp: Versichern Sie Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden immer beim selben Versicherer. Andernfalls kann es zu schwierigen Entscheidungsprozessen kommen, wenn z. B. die Ersatzbeschaffung einer Maschine zwar teurer wird, dafür aber die Dauer der Betriebsunterbrechung verkürzt. Sind beide Risiken bei einem Versicherer, wird die Entscheidung pragmatisch gefällt und orientiert sich am geringstmöglichen Gesamtschaden.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

Die Versicherung eigener Betriebsgebäude sowie eine Inhaltsversicherung sind unverzichtbar.

Eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung deckt zusätzlich die Erkrankung von Firmenlenkern ab. Sie ist existentiell wichtig für Betriebe, in denen ohne Chef nichts läuft.

Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) sind spezielle Tarife, die sich auf einzelne Bereiche konzentrieren, wie beispielsweise Maschinen-BU, Transport-BU oder die Tierseuchen-BU.

Die Elektronikversicherung und ggf. eine Betriebsschließungsversicherung ergänzen Ihren Versicherungsschutz.

Mit einer Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung) sichern Sie sich als Kreditgeber gegen den Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen ab.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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