Unsere Kraftfahrtversicherung

Als Unternehmer wissen Sie: Ohne Mobilität geht oft gar nichts mehr.

Für Sie gilt: Ihre gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge sind Tag für Tag zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Ob Firmenwagen der Geschäftsleitung, Servicefahrzeuge oder LKW – die meisten Kfz sind für Ihr Unternehmen unverzichtbar. Fällt ein Fahrzeug aus, ist schneller Ersatz gefragt. Die gewerbliche Kfz-Versicherung bietet Ihnen branchenspezifische und risikogerechte Lösungen. Zudem bündelt sie auf Wunsch die wichtigsten Einzelversicherungen in einem praktischen Versicherungspaket.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Bei Leasing- oder fremdfinanzierten Fahrzeugen übernehmen wir bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen
Finanzierungs- und Zeitwert
Die Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB) am Fahrzeug stellt eine Zusatzdeckung zur Vollkaskoversicherung
dar. Bei uns bekommen Sie die BBB-Versicherung beitragsfrei!
Unsere Kaufpreisentschädigung für gebrauchte PKW beträgt 12 Monate bei Totalschaden oder Diebstahl. Bei PKW im Erstbesitz
leisten wir sogar 24 Monate den Neupreis bei Totalschaden oder Diebstahl.

Basisinformationen zur Kraftzfahrzeugversicherung

Was kann alles passieren?

Der selbstständige Werbeberater Günther M. gerät mit seinem Geschäftswagen bei nasser Fahrbahn ins Schleudern und rammt ein entgegenkommendes Fahrzeug. Der Schaden an beiden Pkw ist beträchtlich. Für die Unfallfolgen am fremden Fahrzeug kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Die Schäden am eigenen Auto aber werden ebenso wenig übernommen wie die Kosten für einen Mietwagen, den M. jetzt braucht, denn er hatte keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Das kostet ihn rund 8.000 Euro.

Eine Wildschweinrotte überquerte in der Abenddämmerung eine Kreisstraße. Da es neblig war, reagierte die Krankenpflegerin Mona M. zu spät und kollidierte mit einem der Tiere. An ihrem Pkw entstand ein Schaden in Höhe von 2.500 Euro. Ohne Teilkaskoversicherung muss sie für den finanziellen Schaden selbst einstehen. Ein heftiges Gewitter mit Hagelschlag verursacht am Fuhrpark eines schwäbischen Elektrobetriebes kurz vor Betriebsbeginn schwere Schäden. Tennisballgroße Hagelkörner zertrümmern Scheiben und hinterlassen deutliche Spuren an den Transportern. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 30.000 Euro, die von der Teilkaskoversicherung übernommen werden.

Der Unternehmensberater Mike B. gönnt sich zwischen zwei Beratungsterminen eine Kaffeepause. Nach einer halben Stunde entdeckt er, dass sein BMW M3 gestohlen wurde. Der Schaden beträgt 35.000 Euro und wird von der Teilkaskoversicherung gezahlt.

Bei Unruhen am 1. Mai wird der Audi A6 eines Geschäftsführers Opfer der Krawalle. Der Vandalismusschaden beläuft sich auf 15.000 Euro. Hier leistet die Vollkaskoversicherung.

Wer braucht eine gewerbliche Kraftfahrtversicherung?

Alle Selbstständigen, Unternehmen und Freiberufler mit eigenem Dienstfahrzeug oder Fuhrpark können auf eine gewerbliche Kraftfahrtversicherung nicht verzichten.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsumfang. Für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungspflicht. Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen plus Kosten für Sachverständige, Nutzungsausfall und Abschleppen, Schmerzensgeld und Heilkosten.

Als weitere Versicherungen können abgeschlossen werden:

Teilkaskoversicherung: Brand, Explosion und Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung, Raub und Diebstahl , Zusammenstoß mit Haarwild/Tieren, Bruchschäden der Verglasung sowie Schäden an der Verkabelung
Vollkaskoversicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen Dritter
Insassenunfallversicherung: Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität als Folge eines Kfz-Unfalls
Fahrerschutzversicherung: Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens des berechtigten Fahrers (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) durch einen selbst- oder mit verschuldeten Unfall sowie bei Schäden, für die sonst niemand aufkommt
Schutzbriefversicherung: schnelle Hilfe bei Unfall oder Panne, Hilfe bei vielen Notfällen auf Reisen sowie Krankenrücktransport
GAP-Deckung: deckt bei Unfällen eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag

Der Versicherungsschutz greift innerhalb Europas. Erweiterungen des Geltungsbereichs sind möglich.

Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz entfällt bei Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse und innere Unruhen, Kernenergie, vorsätzlich verursachten Unfällen sowie Maßnahmen der Staatsgewalt.

In der Teilkaskoversicherung sind Folgeschäden durch Marderbiss nicht versichert und in der Vollkaskoversicherung Betriebs- und Motorschäden sowie Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung zurückzuführen sind.

Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Für die Haftpflichtversicherung sollten die Versicherungssummen ausreichend bemessen sein (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Millionen Euro, je versicherte Person maximal 8 Millionen Euro). Wir raten dringend davon ab, nur die gesetzlich festgelegten Mindestsummen zu versichern.

Bei Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges gezahlt. Bei Neufahrzeugen greift innerhalb festgelegter Fristen der Neuwertersatz. Leistungsumfang und/oder Leistungshöhe von Insassenunfallversicherung, Fahrerschutz und Schutzbrief können sich je nach Anbieter und Tarif unterscheiden. Hier ist fachkundige Beratung gefragt.

Die GAP-Deckung erstattet bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens die Restforderung der Leasingbank.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern

Nach einem Verkehrsunfall kommt es schnell zu einem Rechtsstreit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht – auch bei weiteren Streitigkeiten rund um Ihren Fuhrpark.

Ihre Firmenfahrzeuge sind ausreichend versichert? Gut – aber wer zahlt, wenn wertvolle Ladung zu Schaden kommt? Die Werkverkehrsversicherung schützt eigene Waren und Werkzeuge ebenso wie fremde Ladung, sofern diese außerhalb des Betriebsgeländes transportiert werden.

Schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einer Erweiterung der Kaskoversicherung gegen Schäden, welche durch die transportierten Güter verursacht werden. Denn die Ladung kann beispielsweise bei mangelhafter Sicherung erhebliche Schäden im Innenraum verursachen.

Werden Güter mit fremden Verkehrsmitteln (z. B. Schiff, Bahn, Flugzeug, LKW) durch Dritte transportiert, ist eine Transportversicherung nützlich.

Eine betriebliche Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Beschäftigten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, der dauerhafte Gesundheitsschäden zur Folge hat.

Die betriebliche Krankenversicherung kann neben der Gesundheit auch die Motivation Ihrer Mitarbeiter verbessern und ist ein gutes Argument bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Beitrag berechnen

Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen und fordern Ihr persönliches Angebot an!

Schaden

Bei Ihnen ist ein Schadenfall eingetreten? Ob telefonisch, per Post oder E-Mail: Wir helfen Ihnen weiter.

Folgende Produkte könnten Sie auch noch interessieren: