Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeit bestreiten, ist die Arbeitskraft Ihr wichtigster Vermögenswert. Können Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, hat dies gravierende Folgen – auch für Ihr Einkommen.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den passenden Schutz und somit auch die geeignete Altersvorsorgeform heraus zu suchen. Hierbei bedienen wir uns verschiedener Vergleichs- und Analyseprogramme, mit denen wir die Kennzahlen der Versicherer, die Versicherungs-und Tarifbedingungen für Sie vergleichen. Auf Basis Ihrer Wünsche und Bedürfnisse empfehlen wir dann den geeigneten Tarif, der zu Ihnen passt.
Basisinformationen zu Berufsunfähigkeitsversicherung
Was kann alles passieren?
Tanja Müller, 30 Jahre alt, ist Arzthelferin. In ihrem Berufsalltag ist sie häufig körperlichen Belastungen ausgesetzt, z. B. wenn sie Patienten halten oder heben muss. Als sie einen Bandscheibenvorfall erleidet, kann sie ihren körperlich anstrengenden Beruf nicht länger ausüben. Zum Glück hat sie eine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen, die ihr monatlich eine Rente von 1.150 Euro zahlt. Der Vertrag läuft noch bis zum 67. Lebensjahr.
Max Schmidt, 28 Jahre alt, hat den Beruf des Bäckers gelernt. Nach einigen Jahren leidet er immer häufiger unter starkem Husten und Atemnot, vor allem während der Arbeitszeit. Zudem entwickelt sich bei ihm eine starke Hautirritation an Händen und Armen. Bei Herrn Schmidt wird als Folge einer Mehlstauballergie ein „Bäckerasthma“ festgestellt. Die Lungenfunktion ist dadurch erheblich vermindert. An einen Aufenthalt in der Backstube oder in mit Mehlstaub belasteten Räumen ist nicht mehr zu denken. Wie gut, dass er vorgesorgt hat: in dieser schwierigen Situation hilft ihm die monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.250 Euro, die bis zum Alter von 67 gezahlt wird.
Franz Meyer, 41 Jahre alt, arbeitet als Bilanzbuchhalter. Sein Beruf verlangt von ihm, stets sorgfältig und konzentriert zu arbeiten. Ob stressbedingt oder aus anderer Ursache: Herr Meyer leidet seit einiger Zeit unter Depressionen und kann sich nicht mehr ausreichend konzentrieren. Daher ist er außer Stande, weiterhin die Bücher zu führen und die Bilanz zu erstellen. Seine Versicherung tritt ein und die Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.400 Euro wird fällig. Die Zahlungen erhält er für die nächsten 26 Jahre.
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Kurz gesagt: Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, denn die Zahlen sprechen für sich: 25 Prozent aller Angestellten werden berufsunfähig, bevor sie das reguläre Rentenalter erreichen. Unter Arbeitern sind es sogar 30 Prozent, sagt die Statistik. Rund 175.800 Menschen haben im Jahr 2020 erstmals eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Insgesamt beziehen ca. 1.775.112 Menschen in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet nur eine Grundversorgung. Wer nach dem 1.1.1961 geboren wurde, bekommt eine ungekürzte Erwerbsminderungsrente (EMR) nur, wenn er oder sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit der Qualifikation und der bisherigen Stellung entspricht. Aber auch eine volle EMR ist häufig zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Sie beträgt ca. 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Zahlreiche Betroffene haben jedoch keine oder nur minimale Ansprüche aus der gesetzlichen Versicherung, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. Wartezeiten oder eine Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen in der Vergangenheit). Dies ist insbesondere bei Berufsanfängern, Selbstständigen, Freiberuflern, Hausfrauen und Studenten der Fall.
Kennen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft?
Soll der Verlust der Arbeitskraft durch laufende Zinsen ausgeglichen werden, beträgt der Wert für Arbeitnehmer bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro beispielsweise 1.200.000 Euro. Denn so viel müsste verzinslich angelegt werden, um bei zweieinhalb Prozent Zins monatlich 2.500 Euro zu erhalten. Fällt die Arbeitskraft aus, entsteht also eine existenzbedrohende Lücke.
Beispielberechnung zum Wert der Arbeitskraft
27-Jährige Person, Monatseinkommen 2.500 Euro (ohne Berücksichtigung künftiger Steigerungen), Beginn Regelaltersrente mit 67 Jahren.
2.500 Euro x 12 Monate x 40 Jahre = Wert der Arbeitskraft: 1.200.000 Euro.
Wert der Arbeitskraft im Vergleich: PKW: 30.000 Euro, Hausrat: 60.000 Euro oder Immobilie: 250.000 Euro.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassende Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen einer gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit abzusichern. Hierbei ist es unerheblich, ob der Versicherte wegen Krankheit, Unfall oder allgemeinen Kräfteverfalls berufsunfähig wird. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein Muss, sofern es Gesundheitszustand und Beruf zulassen.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Es gibt Berufe, bei denen das Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist, beispielsweise bei Dachdeckern oder Gerüstbauern. Wer hauptsächlich am Schreibtisch arbeitet, kann sich jedoch häufig kaum vorstellen, dass auch er einmal berufsunfähig werden könnte. Aber der erste Eindruck täuscht. Mittlerweile müssen viele Beschäftigte ihren Beruf aufgrund psychischer Probleme aufgeben. Die Deutsche Rentenversicherung wertet regelmäßig die Ursachen von Erwerbsminderung aus. Danach wurde fast jede zweite Frau wegen psychischer Probleme berufsunfähig.
Wann leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Als Berufsunfähigkeit gilt, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann. Abweichend davon gibt es die Möglichkeit, eine 25- oder 33 1/3 Prozent-Regelung zu vereinbaren (Staffelregelung). In diesem Fall erhalten Sie die Rente zwar bereits ab einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit, dann aber nur anteilig im selben Prozentsatz. Erst ab 75 Prozent bzw. 66 2/3 Prozent Berufsunfähigkeit wird die volle Rente fällig. Die Beiträge der Staffelregelung entsprechen denen der 50-Prozent-Regelung. Außerdem gibt es noch eine beitragsgünstige 75-Prozent-Staffel. Hier erhalten Sie die volle Rente erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit. Bei einem niedrigeren Satz wird keine Leistung erbracht.
Wie wird der Versicherungsbeitrag ermittelt?
Entscheidend für die Kalkulation und damit für die Höhe des Beitrags sind Leistungsumfang, Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und natürlich der ausgeübte Beruf. Am günstigsten wird es für Menschen in hoch qualifizierten Berufen, z. B. bei Akademikern, besonders teuer für stressige, körperlich anstrengende oder gefährliche Tätigkeiten wie Gleisbauer oder Dachdecker. Gefährliche Hobbys wie Drachenfliegen oder Rennsportarten führen ebenfalls zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen. Ansonsten gilt: Je jünger und gesünder der Versicherte, umso niedriger ist der Beitrag.
Besonderheiten für einzelne Berufsgruppen
Die Versicherung wird in den meisten Fällen bis zum regulären Rentenalter von 67 Jahren abgeschlossen, aber es gibt auch Ausnahmen. Für Berufsgruppen, die vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Pension gehen (z. B. Piloten, Fluglotsen), endet die Leistung deutlich früher. Einige wenige Berufe und manche Vorerkrankungen lassen Versicherungsschutz gar nicht oder nur gegen Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss zu. Allerdings stufen Versicherer die Berufe unterschiedlich ein, was intensive Vergleiche erforderlich macht.
In welchen Fällen wird keine Leistung fällig?
- Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent, wird normalerweise keine Leistung gezahlt (siehe Staffelregelung).
- Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Bei Vorsatz, also der bewussten Schädigung z. B. durch Selbstverstümmelung, wird keine Leistung fällig.
- Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Vorerkrankungen werden häufig ausgeschlossen. Das bedeutet: Geht die Berufsunfähigkeit auf diese Erkrankung(en) zurück, wird keine Leistung erbracht.
Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:
Falls eine Berufsunfähigkeitsabsicherung aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, bieten sich die nachfolgenden Produkte als Alternative oder Ergänzung an:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Versichert ist ausschließlich die Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. Analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden der erlernte Beruf und das bisher erzielte Einkommen bei der Beurteilung eines Rentenanspruchs keine Berücksichtigung. Leistungen werden erst bei Erwerbsunfähigkeit, noch
nicht aber bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Allerdings kann es auch Situationen geben, wo Erwerbsunfähigkeit vorliegt, aber noch keine Berufsunfähigkeit.
Dread Disease Versicherung („Schwere Krankheiten Vorsorge“)
Diese Versicherungsform ist in Deutschland noch relativ neu, hat sich aber in angelsächsischen Ländern bereits
bewährt. Sie zahlt einen Kapitalbetrag bei Eintritt einer schweren Krankheit wie Multiple Sklerose oder Krebs- und zwar unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Welche Krankheiten genau versichert sind, ist jedoch nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich. Zu den „klassischen“ Krankheiten zählen insbesondere Herzinfarkt, Bypass-Operationen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen und Multiple Sklerose. Positiv ist: Vorerkrankungen führen nicht unbedingt zur Ablehnung eines Antrags.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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