Krankenzusatzversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherter wissen Sie: Ihr Krankenversicherungsschutz ist begrenzt.

Für Sie gilt: Schon seit Jahren senkt die gesetzliche Krankenversicherung ihren Leistungsumfang. Viele Behandlungen werden nicht mehr von der „Kasse“ übernommen, sondern belasten die Geldbörse der Versicherten. Längst bieten Ärzte
so genannte IGe-Leistungen gegen Selbstzahlung an. Dazu gehören zum Beispiel Ultraschall- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Brillen und andere Sehhilfen müssen Patienten schon lange aus eigener Tasche bezahlen, und auch der Besuch beim Zahnarzt kann ins Geld gehen.

Vor zusätzlichen Kosten können Sie sich als gesetzlich Versicherter mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schützen. Sie übernimmt, je nach Vertragsgestaltung, viele Leistungen, bei denen sich die Gesetzliche längst zurückgezogen hat.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Unsere Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:

einkommensunabhängige Absicherung
Upgrade der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen
Behandlung als Privatpatient
Top-Konditionen durch Gruppentarife

Basisinformationen zu Krankenzusatzversicherung

Was alles passieren kann

Nach einem stressbedingten Ausfall des Gleichgewichtssinns wurde Herr B. zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus eingewiesen. Von Übelkeit geplagt und extrem geräuschempfindlich musste er sein Zimmer mit drei weiteren Patienten teilen. Die anstehenden Untersuchungen verzögerten sich, und eine erforderliche Magnetresonanztomographie erfolgte erst am vierten Tag. Als Kassenpatient musste Herr B. sich seinem Schicksal fügen. Mit einer Zusatzversicherung wäre er im Einzelzimmer untergebracht worden und hätte sich eine bevorzugte Betreuung durch den Chefarzt gesichert. Heute ist er schlauer und hat eine stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen.

Der Außendienstmitarbeiter Günther L. verletzte sich bei einem Autounfall schwer. Nach mehreren Wochen im Krankenhaus kam er in eine Reha-Klinik. Auch sechs Monate nach dem Unfall ist noch ungewiss, wann er wieder arbeiten kann. Von seinem Arbeitgeber erhielt er noch sechs Wochen lang seine Festbezüge. Danach bezieht er Krankengeld, das maximal 90 Prozent seiner Nettobezüge aus den letzten drei Monaten beträgt. Davon werden auch noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Statt 2.100 Euro netto bekommt L. monatlich nur 1.660 Euro. Ihm fehlen jetzt rund 440 Euro, Monat für Monat. Eine Krankentagegeldversicherung hatte Herr L. nicht abgeschlossen.

Wer braucht eine Krankenzusatzversicherung?

Jeder, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und sich nicht mit den mageren Leistungen zufriedengeben will.

Was kann versichert werden?

Versichert werden Kostenübernahme oder Zuschüsse zum Beispiel für ambulante und stationäre Leistungen wie

Sehhilfen
Zahnersatz einschließlich kieferorthopädische Leistungen
stationäre Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer
Pflege- und Krankentagegeld
Heil- und Hilfsmittel
Heilpraktiker
Krankenversicherung auf Reisen
Pflegeleistungen

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell an Bedarf, Wünsche und finanzielle Möglichkeiten angepasst werden.

Ambulante Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur begrenzt oder gar nicht erstattet werden. Dazu zählen Kosten für Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfs- und Heilmittel sowie Arznei- und Verbandsmittel.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in den meisten Fällen nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays oder Implantate oder lehnt eine Zahlung sogar vollständig ab. Hier springt eine private Zahnzusatzversicherung ein.

Stationäre Zusatzversicherung

Die stationäre Zusatzversicherung bietet auch gesetzlich Versicherten im Krankenhaus alle Annehmlichkeiten als „Privatpatient“. Chefarztbehandlung und optimale Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sorgen für schnelle Genesung.

Versichert werden auf Wunsch freie Krankenhauswahl, Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, individuelle Honorarvereinbarungen (über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus), Erstattung der stationären Zuzahlung, Rooming-In-Leistungen und Kosten für Krankentransporte.

Krankenhaustagegeld

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag – egal, aus welchem Anlass. Der Vertrag kann auch im Rahmen einer  Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dann wird ein Tagegeld nur für Krankenhausaufenthalte gezahlt, die Folge eines Unfalls sind.

Das Krankenhaustagegeld hilft, zusätzliche Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen (ohne Nachweis). Das sind zum Beispiel Kinderbetreuungskosten, aber auch Fahrtkosten von Angehörigen, Kommunikationskosten oder Annehmlichkeiten, die den Aufenthalt im Krankenhaus etwas komfortabler gestalten können.

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung zahlt für jeden Tag, an dem der Versicherte arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Arbeitnehmer können damit ihr Nettoeinkommen absichern, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert. Bei Selbstständigen ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar, wenn die Gefahr besteht, dass sie aufgrund von Krankheit kein Einkommen erwirtschaften können. Das trifft vor allem Freiberufler und Inhaber von Kleinunternehmen. Im Vertrag wird vereinbart, nach welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit und in welcher Höhe ein Tagegeld fällig wird.

Wie wird der Beitrag ermittelt?

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach Art und Umfang der gewählten Leistungen, dem Eintrittsalter der versicherten Person sowie ihrem Gesundheitszustand.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung unterscheiden zwischen allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und betrifft alle Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages. In diesen drei Monaten ab Vertragsbeginn ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.

Die besondere Wartezeit beträgt acht Monate ab Vertragsbeginn und betrifft ausgewählte Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages. In diesen acht Monaten nach Beginn des Vertrages ist der Versicherer befreit von der Leistungspflicht für Entbindungen, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Psychotherapie. Die Wartezeiten sollen verhindern, dass der Versicherer für solche Krankheitsfälle zu leisten hat, die sich bereits vor Vertragsabschluss abgezeichnet haben oder vielleicht sogar erst den Anlass lieferten, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Einige Versicherer haben in ihren Tarifwerken die Bedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer verbessert. Hier entfallen beispielsweise die Wartezeiten bei Unfällen. Darüber hinaus können Wartezeiten entfallen, wenn der Versicherte einen Fragebogen (ärztliches Zeugnis) von einem Arzt seiner Wahl ausfüllen lässt beziehungsweise sich den dort geforderten Untersuchungen unterzieht.

In welchen Fällen wird keine Leistung fällig?

Das richtet sich nach Art und Gestaltung des Versicherungsvertrages. Je nach Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in geringem Umfang versichert. Eine gute Beratung ist unverzichtbar.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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