Pflegezusatzversicherung

Für Sie gilt: Das Risiko, einmal pflegebedürftig zu werden, bedroht jeden. Zumindest vor den finanziellen Folgen können Sie sich schützen. Eine private Pflegeversicherung zahlt im Fall der Fälle eine monatliche Rente und hilft Ihnen damit, bedarfsgerecht betreut zu werden.

Jeder kann zum Pflegefall werden. Aber mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit jedem weiteren Lebensjahr überproportional an. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind neben dem altersbedingten Kräfteverfall Schlaganfall, Herzinfarkt sowie Krebserkrankungen. Schon heute beziehen rund 3,3 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber die gesetzlichen Leistungen reichen in den allermeisten Fällen nicht aus, um notwendige Betreuung und Unterbringung zu finanzieren. Die Stiftung Warentest kommentiert: „Gesetzliche Pflegeversicherung bleibt ein Teilkasko-Schutz.“

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Unsere Kautionsversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:

günstige Einstiegsbeiträge bei frühzeitigem Abschluss
finanzielle Sicherheit im Pflegefall
flexible Anpassung an Ihre Bedürfnisse

Basisinformationen zu Pflegezusatzversicherung

Wer ist gesetzlich pflegepflichtversichert?

Soziale Pflegepflichtversicherung:

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
freiwillig gesetzlich Krankenversicherte
Familienversicherte (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei mitversichert

Private Pflegepflichtversicherung:

privat Krankenvollversicherte mit einem Tarif, der allgemeine Krankenhausleistungen bietet
Kinder sind beitragsfrei mitversichert
beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger freier Heilfürsorge wie Soldaten)

Die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gilt nur

für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, sofern diese nicht erwerbstätig sind, oder
im Rahmen von Schulausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie
für Ehegatten mit einem Verdienst unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze.

Wer ist privat pflegepflichtversichert?

Der privaten Pflege-Pflichtversicherung gehört an, wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Über die Pflege-Pflichtversicherung wird ein privater Versicherungsvertrag abgeschlossen. Private Pflegeversicherungen arbeiten auf Basis des so genannten Anwartschaftsdeckungsverfahrens. Dies bedeutet, es müssen Alterungsrückstellungen gebildet werden, um die Beitragsentwicklung im Alter zu glätten. In der privaten Pflegeversicherung bemisst sich die Beitragshöhe nicht – wie in der sozialen Pflegeversicherung – nach dem Einkommen. Arbeitnehmer, die in einer privaten Pflege-Pflichtversicherung versichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers in der Höhe, in der ein Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre.

Wonach richtet sich der Beitrag?

Die Beitragskalkulation in der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich nach dem individuellen Versicherungsrisiko beim Eintritt in die Pflegeversicherung. Dieses Risiko ist bei einem fortgeschrittenen Eintrittsalter höher; entsprechend fällt dann auch der Beitrag höher aus. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung hat jedoch der Gesetzgeber in der privaten Pflegepflichtversicherung zugunsten der Versicherten allen privaten Versicherungsunternehmen in erheblichem Umfang Rahmenbedingungen für die Beitragsgestaltung vorgegeben. So dürfen Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen und bereits pflegebedürftige Personen nicht zurückgewiesen werden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung orientiert mit der Pflegereform (seit 01.01.2017) ihre Leistungen am Grad der Pflegebedürftigkeit, den sogenannten Pflegegraden.

Statt bisher drei Stufen wurden nunmehr fünf Pflegegrade eingeführt, von denen der Umfang der Leistungen für den Einzelnen letztendlich abhängt.

Sechs Kriterien geben den Ausschlag:

Mobilität
Kognitive Fähigkeiten, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen
Verhaltensweisen und psychische Probleme wie Panikattacken oder Wahnvorstellungen
Selbstständigkeit bei Körperpflege, Essen, Trinken und Anziehen
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen wie Medikamenteneinnahme oder Wundversorgung
Alltagsleben, soziale Kontakte und selbstständige Zeiteinteilung

Es gilt ein umfassender Bestandsschutz. Niemand, der bisher Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten hat, erhält seit dem 01.01.2017 weniger Leistungen.

Keine Neu-Begutachtung

Für die Systemumstellung wird keine Neu-Begutachtung vorgenommen. Pflegebedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen werden eine Stufe heraufgesetzt. Aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 3. Bei Pflegebedürftigen mit Demenzerkrankung geht es im neuen System zwei Schritte hinauf: Aus Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 4.

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine finanzielle Grundabsicherung. Je nach Einstufung in die gesetzlichen Pflegegrade durch den medizinischen Dienst werden folgende Leistungen gewährt (monatlich in Euro):

Leistungen für die ambulante Pflege (Pflegesachleistungen) / Pflege zuhause durch Angehörige (Pflegegeld).

Wer über eigene Einnahmen verfügt, sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, privater Vorsorge, Immobilien oder sonstigen Vermögenswerten, kann auf diese Mittel auch nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit weiterhin zählen. Trotzdem schließen eigene Einkünfte eine Finanzierungslücke häufig nicht vollständig. Gerade wenn nur ein Ehe- oder Lebenspartner laufende Einnahmen erzielt, sind die Mittel nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit schnell aufgezehrt.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Was Pflege tatsächlich kostet, wird von den meisten Menschen unterschätzt. Insbesondere in den Pflegegraden 4 und 5 ist der finanzielle Aufwand beträchtlich. Die Kosten der Pflegedienstleister unterscheiden sich zum Teil deutlich. In den folgenden Beispielen haben wir Durchschnittspreise zugrunde gelegt. Auf der Internetseite www.bkk-pflegefinder. de können Sie die Preise in Ihrer Region bequem selbst vergleichen.

Wer braucht eine private Pflegeversicherung?

Wer vorhandene Vermögenswerte für seine Hinterbliebenen erhalten und/oder seinen Angehörigen nicht zur Last fallen will, sollte sich frühzeitig mit der privaten Pflegeversicherung beschäftigen.

So sorgen Sie mit einer privaten Pflegeversicherung vor

Bei der privaten Pflegeversicherung unterscheidet man zwischen:

– Pflegerentenversicherung

Diese zahlt für die Dauer der Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Rente. Deren Höhe kann im Rahmen festgelegter Höchstgrenzen frei vereinbart werden. Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, umso günstiger ist der Beitrag. Je nach Anbieter und Tarif können Leistungen gestaffelt bereits ab Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 usw. fällig werden. In den meisten Fällen steigt die Rente mit dem Grad der erreichten Pflegebedürftigkeit. Diese wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

– Pflegekostenversicherung

Dieser Vertrag übernimmt tatsächliche Pflegekosten für Kurzzeitpflege, häusliche Pflege sowie teilstationäre oder stationäre Pflege.

– Pflegetagegeldversicherung

Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem der Versicherte im Sinne der Bedingungen pflegebedürftig ist. Seit 2013 bezuschusst der Staat private Pflegetagegeldversicherungen mit 60 Euro im Jahr. Gefördert wird der Vertrag, wenn der Eigenbeitrag mindestens 10 Euro im Monat beträgt, Dynamik in Höhe der Inflationsrate versichert wird, Leistungen für alle Pflegegrade vereinbart sind, Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschritten sowie in Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich fällig werden. Ob sich die geförderte Pflegeversicherung für Sie lohnt, prüfen wir gern im Rahmen unserer Beratung.

Was ist im Pflegefall zu tun? Tipps und Fragen für Versicherte und deren Angehörige

Benachrichtigen Sie die Kranken- oder Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen.

Sie haben Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und -berater der zuständigen Pflegekasse. Informationen erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 / 340 60 66-02. Privat Versicherte können sich jederzeit an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind.

Sobald Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Führen Sie ein Pflegetagebuch darüber, bei welchen Verrichtungen Sie Hilfe benötigen (z. B. beim Waschen, An- und Ausziehen, der hauswirtschaftlichen Versorgung, Verrichtung der Notdurft, Essen) und wie viel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den MDK oder durch andere unabhängige Gutachter.

Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK oder durch andere unabhängige Gutachteranwesend zu sein.

Versuchen Sie einzuschätzen, ob die häusliche Pflege längerfristig durch Angehörige oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden kann und ob ergänzend oder ausschließlich die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes benötigt wird.

Ist (zumindest vorübergehend) stationäre Pflege erforderlich?

Fordern Sie einen Kostenvergleich der zugelassenen ambulanten Pflegedienste oder stationären Pflegeeinrichtungen an. Auf der Internetseite www.bkk-pflegefinder.de können Sie die Preise in Ihrer Region bequem selbst vergleichen.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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