Bauherren-Haftpflicht
Für Sie gilt:
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, z. B. durch Baugruben oder ungesicherte Baumaterialien. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung können Haftungsansprüche bis zu einer je nach Anbieter unterschiedlichen Bausumme mitversichert sein. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. In diesem Fall schützt Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen.
Vorteile unserer Angebote
Als Ihr Versicherungsmakler verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Kunden. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten.
Basisinformationen zu Bauherren-Haftpflichtversicherung
Was kann alles passieren?
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich eine Abdeckplane auf der Baustelle und beschädigte den Lack eines davor geparkten PKW. Der Besitzer machte Schadenersatz gegen den Bauherren geltend.
Schadenhöhe: 1.200 Euro
Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt den entstandenen Schaden.
Im Zuge einer Fassadenrenovierung ließ der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Das sackte aufgrund der Bodenbeschaffenheit an einer Stelle kräftig ab und mehrere Verstrebungen lösten sich. Diese fielen auf die Straße und beschädigten ein vorbeifahrendes Auto. Der Geschädigte warf dem Bauherrn erhebliches Mitverschulden vor, weil dieser die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert habe.
Schadenhöhe: 5.000 Euro
Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt die Zahlung bei berechtigten Forderungen.
Mehrere Kinder spielen verbotenerweise auf der Baustelle. Eines stürzt in die Baugrube und verletzt sich schwer. Die Eltern machen Schadenersatzforderungen geltend.
Schadenhöhe: noch unbekannt
Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft, ob Sie haftbar gemacht werden können und zahlt bei berechtigten Forderungen.
Wer braucht diese Versicherung?
Grundsätzlich ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für jeden Bauherren unverzichtbar. Bei kleineren Bauvorhaben kann es vorkommen, dass diese über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wir prüfen den Leistungsumfang Ihres bestehenden Vertrages und zeigen Ihnen vorhandenen Bedarf auf.
Welche Schäden übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert ist dabei auch das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück.
Für welche Schäden wird nicht gezahlt?
Nicht versichert sind z. B.:
- Vorsatz,
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen,
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, eines Luft- oder eines Wasserfahrzeuges verursacht werden,
- Schäden durch Veränderung des Grundwasserspiegels
- Geldstrafen und Bußgelder sowie
- Haftungsansprüche mitversicherter Personen untereinander.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt nicht für Architektenleistungen, es sei denn, das wurde gesondert vereinbart. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten innerhalb dieser Zeit nicht abgeschlossen, muss eine Verlängerung des Versicherungsschutzes beantragt werden. Das gilt auch für die mitversicherte Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang unterscheiden sich die Summen. Diese können bis zu 15 Millionen Euro betragen.
Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind Ansprüche unbegründet, wehrt die Versicherung diese ab – auch vor Gericht – und übernimmt hierfür anfallende Kosten.
Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?
Ein Gebäude kann erst mit Fertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung abgesichert werden. Doch
schon vor Fertigstellung sammeln sich nach und nach hohe Werte an. Nicht selten kommt es vor, dass z. B. installierte Heizungsanlagen über Nacht gestohlen werden oder Feuer den Rohbau beschädigt. Eine Rohbauversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die üblicherweise bei Beantragung einer Wohngebäudeversicherung direkt inkludiert ist.
Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln.
Ob Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder eine geborstene Wasserleitung – wenn so etwas passiert, dann wird es teuer. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Eigentümer des fertiggestellten Gebäudes vor den finanziellen Folgen.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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