Schutz vor Abmahnungen – wichtig für jeden Online-Auftritt

11. Februar 2022

Um wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben, entwickelt sich der Online-Shop für Händler zu einem Absatzkanal mit wachsender Bedeutung. Doch wo Licht ist, ist leider manchmal auch Schatten: Denn versierte Rechtsanwaltskanzleien haben es sich bereits zum Geschäftsmodell gemacht, nach Fehlern in Online-Auftritten von Händlern zu suchen und diese ggf. abzumahnen. Inzwischen wurde jeder zweite Händler bereits mindestens einmal abgemahnt. Das ist nicht nur teuer, sondern kostet Sie vor allem Zeit und Nerven.

Unsere Empfehlung: Eine Versicherung als Schutz vor Abmahnungen

Diese unterstützt Sie bei Abmahnungen, um hohe Kosten und einen hohen Zeitaufwand zu minimieren. So können Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und Ihren Kunden einen hervorragenden Service bieten.

Für wen ist zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll?

Jeder der selbst eine Website betreibt und für die Pflege zuständig ist und jeder, der über Online-Plattformen (z.B. eBay oder Amazon) Waren und Dienstleistungen anbietet.

Entscheidend beim Betrieb der Website ist das Impressum – sofern Sie eine Website ausschließlich (!) durch Ihre Kooperation pflegen lassen, ist ein Zusatzschutz nicht notwendig.

Welche Versicherungsleistungen erhalten Sie bei einer Abmahnung?

Der Risikoträger überprüft die Abmahnung zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit. So entsteht Ihnen kein zeitlicher Mehraufwand. Im Falle eines Gerichtsverfahrens verteidigt die Versicherungsgesellschaft Ihre Rechte und übernimmt alle anfallenden Abmahngebühren.

Im Einzelnen wird Versicherungsschutz geboten für:

  • Veröffentlichungen im Internet (auch in sozialen Medien oder Blogs) im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Ihres Unternehmens
  • Expertenberatung bei Unterlassungserklärungen
  • Ersatz der außergerichtlichen Abmahnkosten
  • Ersatz der Gerichts- und Anwaltskosten
  • Ansprüche Dritter auf Schadensersatz wegen Verletzungen von beispielsweise Persönlichkeits- oder Markenrechten

Und als besonderes Bonbon gibt´s weitere Services

Nach Abschluss des Versicherungsvertrages wird Ihr Online-Auftritt auf grundlegende Punkte wie beispielsweise das Vorhandensein von Widerrufsbelehrungen und Datenschutzinformationen geprüft. Weist Ihre Website zu große Mängel auf, erhalten Sie Präventionstipps oder Sie lassen sich durch einen Kooperationsanwalt beraten, um Ihren Online-Auftritt anzupassen.

So brauchen Sie keine Angst vor Abmahnungen zu haben. Denn sollten Sie nach erfolgreicher Prüfung und Abschluss des Abmahnschutzes doch eine Abmahnung erhalten, können Sie diese innerhalb von sieben Tagen einfach an die Versicherungsgesellschaft weiterleiten.

Wieviel Schutz brauchen Sie? Entscheiden Sie selbst

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Abmahnschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. So entscheiden Sie selbst, wie stark Sie sich absichern möchten:

  • Abmahnschutz für den eigenen Online-Auftritt und -shop
  • Optionale Erweiterung auf externe Vertriebsplattformen (z.B. Amazon, eBay)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!