Rückstau: Wenn Hochwasser im Gebäude zum Springbrunnen wird

26. April 2022

Möglicher Weise ist der Klimawandel daran schuld, einen handfesten Beweis dafür gibt es jedoch nicht. Fakt ist jedoch, dass Starkregen-Ereignisse und Überschwemmungen in den vergangenen Jahren deutlich häufiger auftreten als früher. Aus diesem Grund gewinnt auch das Thema „Rückstau“ mehr und mehr an Bedeutung.

Wenn bei Starkregen Wassermengen in kürzester Zeit in sehr großen Mengen auftreten, steigt der Wasserpegel in der Kanalisation bis zur Rückstauebene oder sogar auch darüber.

Ebenfalls kann es zu Hochwasser aus Bächen oder Gräben kommen. Auch anhaltende Regenfälle oder Schneeschmelzen sorgen inzwischen häufiger dafür, dass Flüsse und Bäche über die Ufer treten. Die Folge auch hier: Abwasserkanäle können die hohen Wassermengen nicht mehr fassen, es kommt zu mehr oder minder schweren Überschwemmungen, z.B. auch zu Rückstauungen im Keller und durch Toiletten.

Liegt dann in einem Gebäude ein Keller oder Wohnräume unterhalb der Rückstauebene, ohne einen entsprechenden Rückstauschutz, dann ist der Schaden durch den „ungewollten Springbrunnen“ unabwendbar: Tieferliegenden Räume, z.B. der Keller eines Einfamilienhauses oder das Lager eines Handelsunternehmens werden mit Regen- und Abwasser sowie Fäkalien und Schlamm überflutet. Dadurch werden die Wände durchfeuchtet und beschädigt.

„Aber dafür habe ich doch eine Versicherung. Die übernimmt den Schaden schon“ hört man in diesem Zusammenhang häufig von betroffenen Personen.

Achtung: Eine gewöhnliche Hausratversicherung bzw. eine Betriebs-Inhaltsversicherung bietet keinen finanziellen Schutz gegen Starkregen und Überflutungen!

Um bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen gut aufgestellt zu sein, muss zusätzlicher Schutz vereinbart werden. Besitzer von Immobilien können sich mit dem Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ bzw. „Elementarschäden“ zu Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung gegen die entsprechenden Risiken versichern.

Das sogenannte „ZÜRS-Geo-System“ teilt das gesamte Bundesgebiet in die entsprechende Risikoklassen ein. Diese geben an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Gefahr der Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen für den jeweiligen Gebäudestandort besteht. Nach diesen Risikoangaben berechnen Versicherungsgesellschaften die zu zahlenden Prämien für den zusätzlichen Einschluss von Elementarschäden. Laut Aussage des „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.“ (kurz: GDV) ist es Deutschland möglich, mehr als 98 % aller Adressen gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch ZÜRS-Risiken (Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) zu versichern. Je nach Risikoeinstufung kann eine Selbstbeteiligung zum Tragen kommen.

Achtung: In älteren Versicherungsverträgen ist die Gefahr „Schäden durch Rückstau“ nicht im Versicherungsschutz enthalten! Wir empfehlen Ihnen hier, unbedingt eine Rückstauklappe installieren zu lassen und diese in regelmäßigen Abständen warten zu lassen. Gerne überprüfen wir in diesem Zusammenhang Ihre Versicherungsverträge hinsichtlich des betreffenden Versicherungsschutzes.

Wir empfehlen Ihnen für Ihren Standort in jedem Fall das Risiko von Elementarschäden zusätzlich abzusichern! Diese zusätzliche Absicherung schützt Sie zwar nicht vor dem Überflutungsschaden an sich, mindert aber den damit verbunden Ärger und Aufwand deutlich, falls sich ein solcher Schadenfall bei Ihnen ereignet.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern und umfassend!