Bleiben Sie anpassungsfähig

23. Juni 2022

Die Zeiten ändern sich und die Zyklen der technischen Veränderungen werden kürzer. So war es vor wenigen Jahren beispielsweise schwer vorstellbar, dass Privatpersonen Drohnen kaufen können und damit die Nachbarschaft „erkunden“. Auch andere Entwicklungen sind beispielhaft: e-bikes finden inzwischen reißenden Absatz, smart home (inkl. Einbruchmeldetechnik) sowie Solar- und Photovoltaikanlagen revolutionieren die Gebäudetechnik.

Die Konsequenzen dieser neuen technologischen Entwicklungen erzeugen verändertes Nachfrageverhalten der Konsumenten. Das wiederum spiegelt sich in den sich wandelnden Sortimenten des Handels. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass auch der Versicherungsschutz angepasst wird und „mit der Zeit geht“. Dies lässt sich am Beispiel der e-bikes sehr gut verdeutlichen: Wer hätte gedacht, dass ein klassischer Technikhändler oder Handwerker in wenigen Jahren zusätzlich zum Fahrradhändler oder Gebäudetechniker wird?

Auch einige der jüngsten Gerichtsurteile zur Haftpflichtversicherung zeigen, wie wichtig eine treffende und ausreichende Umschreibung des aktuellen Tätigkeitsbereichs – der sog. „Betriebsbeschreibung“ – in den Versicherungspolicen der Unternehmen ist. Die Betriebsbeschreibung ist eine wichtige Grundlage des Versicherungsschutzes. Sie muss stets der aktuellen Tätigkeit entsprechen! Eine regelmäßige Überprüfung des Tätigkeitsbereichs ist also zwingend erforderlich, damit der Versicherungsschutz ggf. angepasst und risikogerecht zugeschnitten werden kann.

Zu Ihrer Betriebs-Haftpflichtversicherung senden wir Ihnen jährlich einmal einen Meldebogen zu, durch den unter anderem Veränderungen des Tätigkeitsbereichs abgefragt werden. Gleichwohl bitten wir Sie, in regelmäßig kürzeren Abständen Ihre Tätigkeit selbständig zu überprüfen und Änderungen an uns zu melden. Nur so lassen sich Diskussionen vermeiden, ob und inwieweit im Schadenfall Versicherungsschutz für branchenübliche Nebentätigkeiten ohne ausdrückliche Nennung im Versicherungsschein besteht. Sollten sich Ihrerseits hierzu Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!