CO2-Kosten: Nun werden auch Vermieter zur Kasse gebeten

24. Januar 2023

Im Jahr 2023 treten wieder viele neue Regeln und Gesetze in Kraft. Neu geordnet wird auch die sogenannte CO2-Abgabe. Bisher trägt der Mieter hier 100 Prozent der Kosten: künftig werden auch Vermieter beteiligt. Ziel ist es, dass Immobilien-Besitzer vermehrt in energieeffiziente Sanierung investieren.
Die sogenannte CO2-Abgabe wird seit dem Jahr 2021 erhoben und auf Öl und Gas angerechnet. Bisher spielte es keine Rolle, ob ein Haus gut oder schlecht gedämmt ist oder andere Maßnahmen zum Sparen von Energie ergriffen wurden. Das ändert sich nun zum neuen Jahr: Das sogenannte Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten regelt, dass künftig auch Vermieter an der Abgabe beteiligt werden.
Dank der Reform gilt künftig stark vereinfacht die Regel: Je höher der CO2-Ausstoß, desto stärker werden auch Vermieter zur Kasse gebeten. Gemessen wird der Ausstoß anhand des Jahresverbrauchs und der Wohnfläche in Quadratmetern. Anhand der jährlichen Heizkosten-Abrechnung wird hierbei der CO2-Ausstoß eines Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid errechnet und auf die Quadratmeter-Zahl der Wohnung umgelegt. Daraus ergibt sich der Anteil der Kosten.
Grundlage hierfür ist ein Stufenmodell: insgesamt zehn Stufen werden unterschieden. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 95 Prozent und die Mieter fünf Prozent der CO2-Kosten. Bei einer Wohnung mit einer sehr guten Energiebilanz (weniger als 12 Kilogramm CO2-Ausstoß pro Jahr und Quadratmeter) muss der Mieter hingegen 100 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Gut zu wissen: für denkmalgeschützte Gebäude, bei denen eine Sanierung anhand der Vorschriften nur eingeschränkt möglich ist, gibt es Sonderregeln.
Im Zweifel geht es bei der Aufteilung der CO2-Abgabe um einen jährlichen dreistelligen Betrag. Und es gibt eine besondere Pointe, die Experten zweifeln lässt, ob das Gesetz zu Ende gedacht wurde. Heizen nämlich sparsame Mieter vergleichsweise wenig, kann das dazu führen, dass sie einen höheren Anteil der Abgabe leisten müssen: Die CO2-Bilanz ist dann ja besser. Im Umkehrschluss könnten Vermieter bestraft werden, wenn der Mieter sehr viel heizt. Denn das verschlechtert die Öko-Bilanz. Erstmals wird das neue Gesetz mit der Nebenkosten-Abrechnung 2024 interessant.