Photovoltaikversicherung

Photovoltaikanlagen nutzen eine hochwertige, umweltfreundliche und langlebige Technik, die ihren Preis hat. Die Förderung regenerativer Energien macht die Gewinnung von Strom durch Sonnenenergie auch als Kapitalanlage interessant.

Gewinne können Sie jedoch nur erzielen, solange die Anlage nicht beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Finanzierung einer Photovoltaikanlage erstreckt sich normalerweise über einen Zeitraum von 20 Jahren. Eine ungeplante Reparatur oder gar der Ersatz der Anlage lässt die Rendite wie Schnee in der Sonne schmelzen. Im ungünstigsten Fall kann sogar eine Nachfinanzierung erforderlich werden. Eine Photovoltaikversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Kunden. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aus dem Grund haben wir Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden getroffen, die über die normalen Rahmenbedingungen der Versicherungsschutzes (siehe Basisinformationen) hinaus gehen.

Basisinformationen zur Photovoltaikversicherung

Was kann alles passieren?

Ob aus Zerstörungslust oder aus Langeweile: Unbekannte bewarfen Module eines Sonnenkollektors, der auf einem Kälberstall installiert war, mit Steinen. Die Kollektoren wurden erheblich beschädigt. Geschätzte Schadenhöhe: 7.000 Euro

Spannungsschwankungen im Netz aus unbekannter Ursache führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück war die Anlage erst vor wenigen Monaten installiert worden, so dass der Austausch des beschädigten Gerätes schnell und ohne größeren Aufwand vonstattenging. Schadenhöhe: 600 Euro

An einem Sonntag wüteten heftige Unwetter über Baden-Württemberg. Hagelkörner groß wie Tennisbälle prasselten wie Geschosse vom Himmel herunter und zerstörten Gebäude und Autos. Auch Photovoltaikanlagen blieben vom Hagel nicht verschont. Schadenhöhe: noch unbekannt

In der Nacht entwendeten unbekannte Täter auf einem Betriebsgelände Teile der Photovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei richteten sich gegen unbekannt und verliefen bislang erfolglos. Schadenhöhe: circa 10.000 Euro

Wer braucht eine Photovoltaikversicherung?

Diese Versicherung ist nützlich für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Besonders empfehlenswert ist sie immer dann, wenn eine Anlage durch Kredit finanziert wird.

Zu empfehlen ist der separate Schutz, wenn die Gebäudeversicherung nicht umfassend abgeschlossen wurde oder es sich um einen Altvertrag handelt. Gern beraten wir Sie hierzu!

Welche Schäden übernimmt die Photovoltaikversicherung?

Die Versicherung leistet bei Beschädigung oder Verlust der Photovoltaikanlage oder Teilen davon, z. B. Tragekonstruktion, Trafos, Module, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Gleich- und Wechselstromverkabelungen sowie mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte. Versichert sind montierte Anlagen am Versicherungsort bei Schäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstanden sind. Als Schadenursachen versichert werden können beispielsweise:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Blitzschlag, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost und Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss
  • Vandalismus und Sabotage

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
• betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung
• vorhandene Mängel und Garantieschäden

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem Neuwert der Anlage zuzüglich Kosten für die Installation (einschließlich Eigenleistungen).

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Der Versicherer übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder zerstörten versicherten Sachen plus Kosten für Demontage und Montage. Bei einem Totalschaden wird der Neuwert einschließlich Montage, Zölle und Fracht erstattet, begrenzt auf die Versicherungssumme. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Wiederaufbau der Photovoltaikanlage, erhält er den Zeitwert. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen Kosten für Aufräum- und Entsorgungsarbeiten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Erd-, Pflaster- und Maurerarbeiten übernommen.

Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

Ob Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder eine geborstene Wasserleitung – wenn so etwas passiert, dann wird es teuer. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Eigentümer vor den finanziellen Folgen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob auch Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage besteht!

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

Ansprechpartner

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