Risiko-Lebensversicherung

Für Sie gilt: Wer nicht allein durchs Leben geht, trägt Verantwortung, ob für Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder auch Geschäftspartner. Und wer darüber hinaus auch noch finanzielle Verbindlichkeiten eingeht, muss sich seiner Verantwortung ganz besonders bewusst sein. Nehmen Sie sich deshalb ein wenig Zeit und stellen Sie die Zukunft Ihrer Lieben auf eine sichere Basis. Eine Risikolebensversicherung unterstützt Sie dabei.

Ein gemeinsames Leben, sei es beruflich oder privat, bietet viele Vorteile, aber auch Verpflichtungen. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner, aber auch Kinder oder andere nahe Angehörige absichern, falls Ihnen etwas zustoßen sollte.

Der Zweck einer Risiko-Lebensversicherung ist daher gleichzeitig ihr größter Vorteil. Denn mit ihr können Sie Ihre Familie absichern, um diese im schlimmsten Fall bestens geschützt zu wissen.

Die Todesfallvorsorge ist vor allem für junge Familien entscheidend, die über die Gesetzliche Rentenversicherung nur unzureichend geschützt sind. Denn wenn der Familienversorger plötzlich stirbt, entstehen ohne ausreichende Vorsorge häufig finanzielle Engpässe.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

  • Sicherheit für Hinterbliebene im Todesfall
  • Absicherung von Bank- und Bauspardarlehen
  • finanzielle Absicherung nach individuellen persönlichen Vorstellungen

Basisinformationen zu Risikolebensversicherung

Was kann alles passieren?

Marlies T. und ihr Mann Klaus sind 2009 Eltern von Zwillingen geworden. Schnell war klar, dass ihre Wohnung bald zu klein würde, und beide entschieden sich, ein älteres Haus am Stadtrand zu kaufen und nach ihren Vorstellungen umzubauen. Vieles sollte in Eigenleistung geschehen. Doch Klaus erlag kurz nach dem Kauf völlig unerwartet den Folgen eines Herzinfarktes. Jetzt steht Marlies vor einem Schuldenberg und wohnt mit ihren zwei Kindern auf einer Baustelle. Ohne die Unterstützung von Angehörigen wird sie nicht über die Runden kommen.

Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer haben ihr Unternehmen vor zehn Jahren gegründet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten floriert ihr Bauunternehmen, und sie beschäftigen mittlerweile acht Mitarbeiter. Als einer der beiden stirbt, verlangt seine Witwe die Auszahlung seines Geschäftsanteils. Glück im Unglück: Die beiden Chefs hatten vorgesorgt und eine Risikolebensversicherung als Teilhaberversicherung abgeschlossen. Mit der fälligen Leistung in Höhe von 250.000 Euro können die Ansprüche der Witwe befriedigt werden.

Kai B. und Martina S. sind bereits acht Jahre lang ein Paar. Beide verdienen gut und leben seit drei Jahren in einer großen Penthouse-Wohnung. Verheiratet sind sie nicht. Als Martina S. bei einem Autounfall ums Leben kommt, steht ihr Partner nicht nur menschlich, sondern auch finanziell vor Problemen. Für die Renovierung und Einrichtung der Wohnung hatte er einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro aufgenommen. Kann er sich die hohe Miete noch leisten, und wie zahlt er seine Schulden zurück?

Jörg L. war zehn Jahre lang als Berater selbstständig. Die Geschäfte liefen mal mehr, mal weniger gut. In die gesetzliche Rentenversicherung hatte er nur wenige Jahre lang eingezahlt. Sein Betrieb sollte einmal seine Altersversorgung bilden. Nach seinem Tod erhält seine Witwe rund 125 Euro monatliche Witwenrente, und das nur für 24 Monate.

Anette M. ist kaufmännische Angestellte und alleinerziehende Mutter. Zum Vater ihrer beiden Kinder hat sie keinen Kontakt. Er zahlt lediglich einen Unterhalt von rund 750 Euro im Monat. Was soll aus den Kindern werden, wenn ihr etwas zustößt?

Gesetzliche Hinterbliebenenversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Hinterbliebenenrenten an Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder. Eine Leistung wird nur fällig, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Ohne Trauschein aber werden keine Witwen- oder Witwerrenten gezahlt.

Berechnungsbasis für Hinterbliebenenrenten ist der jeweils erreichte Anspruch des Verstorbenen auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bezog der oder die Verstorbene bereits eine gesetzliche Rente, wird diese als Berechnungsgrundlage herangezogen. Eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrags auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet. Wenn die Ehe beim Tod des Partners noch kein Jahr bestand, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Erst wenn die Annahme, dass es sich um eine Versorgungsehe oder -partnerschaft gehandelt hat, ausgeräumt werden kann (zum Beispiel bei Unfalltod), lässt sich gegebenenfalls ein Anspruch begründen.

Große Witwen-/Witwerrente

Der Bezug ist an Bedingungen geknüpft. Eine große Witwen-/Witwerrente wird nur fällig, wenn der/die Hinterbliebene

ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft versorgt, das noch keine 18 Jahre alt ist oder
erwerbsgemindert ist oder
das 45. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 45 auf 47 je nach Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 gilt das 47. Lebensjahr.

In allen anderen Fällen wird nur die kleine Witwenrente gezahlt (s. u.). Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55 Prozent der Berechnungsbasis und wird unbefristet gezahlt.

Kleine Witwen-/Witwerrente

Sie wird nach neuem Recht für maximal 24 Monate gezahlt und beträgt etwa 25 Prozent der Berechnungsbasis. Die Befristung entfällt, wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde.

Halb- oder Vollwaisenrente

Eigene und adoptierte Kinder sowie Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren, haben Anspruch auf Waisenrente. Lebt ein Elternteil noch, erhalten sie Halbwaisenrente. Sind beide Eltern gestorben, wird die Vollwaisenrente gezahlt. Der Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag. Ist das Kind dann noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung, studiert oder ist behindert, wird die Waisenrente höchstens bis zum Alter 27 gezahlt. Der Rentenanspruch endet, wenn das waisen-rentenberechtigte Kind adoptiert wird oder heiratet. Eigene Einkünfte werden bei Kindern ab 18 Jahre teilweise angerechnet. 

Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils beziehungsweise der Eltern richtet.

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Jeder, der Verantwortung für andere Menschen trägt oder erhebliche finanzielle Verpflichtungen eingegangen ist, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Nur so ist gewährleistet, dass seine Hinterbliebenen neben der Trauer nicht auch noch mit finanziellen Nöten kämpfen müssen. Geschäftspartner können sich gegenseitig absichern für den Fall, dass einer von ihnen stirbt und seine Erben Forderungen geltend machen oder das Unternehmen zusätzliche Mittel benötigt, um einen Nachfolger zu finden. Zur Auszahlung von Erben oder der Absicherung von Erbschaftsteuerverbindlichkeiten eignet sich die Risikolebensversicherung ebenfalls.

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Bei einer Risikolebensversicherung werden Leistungen nur fällig, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Kapital wird üblicherweise nicht angesammelt. Deshalb bietet die Risikoversicherung die günstigste Möglichkeit, für kleines Geld hohen Versicherungsschutz zu erhalten. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme, dem Alter bei Abschluss sowie der vereinbarten Laufzeit. Vorerkrankungen können einen Beitragszuschlag oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung zur Folge haben. Auch besondere berufliche oder private Risiken (Rennsport, Drachenfliegen etc.) führen oft zu einem höheren Beitrag. Gesund zu leben rechnet sich; Nichtraucher zahlen bei den meisten Versicherern einen niedrigeren Beitrag. Grundsätzlich gilt: Je jünger der oder die Versicherte bei Vertragsbeginn ist, umso günstiger die Beiträge.

Lebensversicherer müssen ihre Beiträge vorsichtig kalkulieren. Damit stellen sie sicher, dass die vereinbarte Leistung auf jeden Fall erbracht werden kann. Im Gegenzug beteiligen sie ihre Kunden an den erwirtschafteten Gewinnen. Bei der Variante „Beitragsverrechnung“ werden die Gewinne dafür verwendet, den vereinbarten Bruttobeitrag zu senken. Deshalb unterscheiden Angebote häufig zwischen Brutto- und Nettobeitrag. Der Nettobeitrag ist allerdings nicht garantiert. Eine weitere Form der Beteiligung an den Überschüssen sieht eine höhere Versicherungsleistung bei Tod vor. Auch diese ist nicht garantiert.

Welche Leistungen können Ihre Angehörigen erwarten?

Beim Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit wird die Versicherungssumme fällig. Die Zahlung erfolgt an den oder die von Ihnen Begünstigten. Dieses so genannte Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern und an aktuelle Gegebenheiten anpassen (sofern Sie ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart haben). Je nach der vereinbarten Form der Überschussbeteiligung kann sich die Leistung durch Gewinnanteile erhöhen.

Mit einer Partner-Risikoversicherung können sich mehrere Personen innerhalb eines Vertrages versichern. Die vereinbarte Summe wird fällig, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Dann endet der Vertrag.

Die Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme kann frei vereinbart werden. Die Höhe sollte sich am Bedarf orientieren. Dazu zählen zum Beispiel Kredite, die Absicherung laufender Lebenshaltungskosten oder die Ausbildungsfinanzierung für Kinder.

Inflation und somit steigende Lebenshaltungskosten erhöhen den Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in Zukunft Ihrem Bedarf entspricht, empfehlen wir, eine Dynamik zu vereinbaren. Dann steigt der Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt Ihnen, bei Änderung Ihrer Lebensumstände (zum Beispiel Geburt eines Kindes) die Summe im vereinbarten Rahmen ebenfalls ohne neue Prüfung Ihrer gesundheitlichen Situation anzupassen. Einige Tarife räumen die Option ein, den Vertrag bei Bedarf in eine kapitalbildende Versicherung umzuwandeln.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Tarifvarianten, die den Verlauf des Versicherungsschutzes an Ihrem Absicherungsbedarf ausrichten. So können Sie beispielsweise die Summe an den Tilgungsplan Ihrer Hypothek anpassen. Dann fällt die versicherte Leistung jährlich um die geleistete Tilgungsrate. Wir beraten Sie zu den Details.

Wie wird der Vertrag steuerlich behandelt?

Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge steuerabzugsfähig. Diese sind jedoch häufig bereits durch Beiträge zur Sozialversicherung und weitere Versicherungen ausgeschöpft. Dienen Risikolebensversicherungen der Absicherung betrieblicher Risiken, gelten die Beiträge als Betriebsausgaben und sind absetzbar.

Bei der Auszahlung an den Versicherungsnehmer fällt keine Einkommensteuer an. Ist jedoch ein Dritter begünstigt, muss er auf den Auszahlungsbetrag Erbschaftssteuer zahlen. Deshalb kann eine „Überkreuzabsicherung“ steuerlich sinnvoll sein. In diesem Fall schließen Partner zwei Versicherungsverträge ab, bei denen jeweils ein Partner Versicherungsnehmer sowie Bezugsberechtigter und der andere versicherte Person ist. Stirbt eine versicherte Person, fließt die Leistung an den Versicherungsnehmer, und es wird keine Steuer fällig. Diese Gestaltung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Partner nicht verheiratet sind und deshalb nur geringe Steuerfreibeträge bei der Erbschaftsteuer haben.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, steht schnell auch finanziell vor dem Aus. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet Arbeitnehmern nur eine Grundversorgung. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Sie beträgt nach einer Faustformel ca. 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Wer noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, bekommt sogar nur 17 Prozent vom letzten Brutto. Hier schützt die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Angesichts sinkender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützt der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Einrichtung einer Altersversorgung über den Betrieb.  Steuervorteile sowie Ersparnisse bei den Beiträgen zur Sozialversicherung steigern die Attraktivität betrieblicher Altersvorsorgelösungen.
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Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen während der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Zwei Drittel aller Unfälle aber ereignen sich in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – weltweit und 24 Stunden am Tag.
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Die private Vorsorge ist besonders flexibel und bietet Ihnen zahlreiche Optionen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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