Elektronikversicherung
Als Unternehmer wissen Sie: Gerade technische Anlagen und Einrichtungen zählen zu den sensibelsten Bereichen eines Unternehmens.
Für Sie gilt: Kaum ein Betrieb kommt heute ohne elektronische Geräte aus, sei es in der Kommunikation und Kundenverwaltung, aber auch in der Produktion und Qualitätssicherung. Viele Anlagen sind ebenso sensibel wie teuer. Aufwendige Reparaturen und erforderliche Neuanschaffungen können für das Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellen. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen mit einer Elektronikversicherung.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Riskoträger gewählt werden soll.
Die Elektronikversicherung schützt Sie wirksam vor den finanziellen Folgen bei folgenden Gefahren:
– Brand, Blitzschlag, Überspannung und Explosion
– Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung
– Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
– Vorsatz Dritter
– Diebstahl und Raub
– Bei einem Totalschaden wird der aktuelle Wiederbeschaffungswert ersetzt, bei einem Teilschaden die notwendigen Reparaturkosten.
Basisinformationen zu Elektronikversicherung
Was kann alles passieren?
Ein Fehlalarm löst in einer größeren Werbeagentur die Sprinkleranlage aus. Das austretende Wasser beschädigt durch Kurzschluss den zentralen Server, stationäre Rechner, aber auch Notebooks, Drucker und stationäre Präsentationstechnik sowie Designprogramme und Schriftschneidecomputer. Der Schaden ist versichert und die Elektronikversicherung übernimmt die gesamten Kosten. Schadenhöhe: 40.000 Euro
Wie immer verlässt Zahnärztin Irina D. als Letzte ihre Praxis, aber an diesem Freitag unterläuft ihr ein folgenschwerer Fehler: Sie vergisst, die Fenster zu schließen. Am Montag erwartet ihre Mitarbeiterinnen eine böse Überraschung. Die heftigen Regenfälle des Wochenendes haben die Praxis unter Wasser gesetzt. Das eintretende Wasser löste einen Kurzschluss aus, der Computer und Telefonanlage zerstörte. Irina D. hatte keine Elektronikversicherung. Jetzt ist sie aus Schaden klug geworden. Schadenhöhe: rund 6.000 Euro plus Neuinstallation und Unterbrechung des Praxisbetriebes.
Auf dem Weg zu einem Kundentermin machte Vertriebsleiter Knut H. einen kurzen Zwischenstopp in einem Café, um sich auf das Gespräch vorzubereiten. Sein Mobiltelefon klingelte. Es war der Chef, der sich die letzten Umsätze geben ließ. Anschließend machte sich H. auf den Weg zum Auto, aber sein Notebook blieb liegen. Im Rahmen einer Elektronikversicherung besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Bewegungsrisiko eingeschlossen wurde. Schadenhöhe: 1.200 Euro
Wer braucht diese Versicherung?
Eine Elektronikversicherung braucht jeder Betrieb, der auf elektronische Helfer angewiesen ist. Je sensibler und teurer die Anlagen, umso wichtiger ist der Schutz.
Was kann versichert werden?
Alle elektronischen Systeme, Anlagen und Geräte, zum Beispiel Bürotechnik und Sicherungssysteme, Daten- und Kommunikationstechnik, Bild- und Tontechnik, Mess- und Prüfgeräte, elektronische Kassen, Medizintechnik sowie elektronische Laborgeräte einschließlich der fest installierten Datenträger. Versicherungsschutz besteht innerhalb des Betriebsgrundstücks wie im Versicherungsvertrag vereinbart. Das Bewegungsrisiko kann mitversichert werden.
Welche Schäden übernimmt die Elektronikversicherung?
Versichert sind Beschädigung oder Zerstörung durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie z. B.
- Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser, sonstiges Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sturz, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Flugzeugabsturz, Implosion
Für welche Schäden wird nicht gezahlt?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
- Abnutzung und Alterung
- Werkzeuge und Verschleißteile
- Präventive Instandhaltungsmaßnahmen und Wartung
- Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
- Krieg, Kernenergie, innere Unruhen sowie Erdbeben
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Grundlage sind der Listenpreis im Neuzustand (Neuwert) bzw. die Herstellungskosten zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle sowie Installation. Rabatte und Preisnachlässe bleiben unberücksichtigt.
Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?
Bei einem Teilschaden ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache einschließlich Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten sowie De- und Remontagekosten. Bei Totalschaden wird der Neuwert fällig. Sofern es keine gleichartigen Geräte oder Teile mehr am Markt gibt, werden auch die Kosten von Neuteilen, die besser und schneller als die zerstörten Teile sind, ersetzt.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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